Anatomische Grundlagen
Bezeichnet werden die Zähne nach der Zahnformel nach Triadan und Floyd. Mit der ersten Ziffer werden die Kieferquadranten durchnummeriert (1 = Oberkiefer rechts, 2 = Oberkiefer links, 3 = Unterkiefer links, 4 = Unterkiefer rechts. Mit den Ziffern 2 und 3 werden die Zähne entsprechend ihrer Position im Kiefer von vorne nach hinten durchnummeriert (s. Abb.1 und abb.2)
Nomenklatur der Zähne beim Pferd aus: Praxisleitfaden Zahn- und Kiefererkrankungen des Pferdes , Parey Verlag, 1. Auflage(Tilman Simon, Isabell Herold, Holger Schlemper)
Zahnformel nach Triadan und Floyd aus: Lehrbuch der Zahnheilkunde beim Pferd, Schattauer Verlag, 1. Auflage 2011 (Carsten Vogt)
eigenes Bildmaterial
Abb.4:
Zahnaufbau: Zement blau, Schmelz schwarz, Dentin gelb, Pulpahöhle rot
aus: 4. Horst Keller: Zahnerkrankungen des Pferdes, Schlütersche Verlagsgesellschaft, 1. Ausgabe 2009
Das Krankheitsbild EOTRH
Die genannten Symptome sind auf Schädigungen des Zahnhalteapparates zurückzuführen, die häufig mit Fistelbildungen, Parodontosen (= bakterielle Entzündung des Zahnbettes) und schließlich mit Lockerung der Zähne einhergehen. Stellt der Tierarzt diese Veränderungen bei der klinischen Untersuchung der Maulhöhle fest, sind die Folgen der Umbauprozesse im Zahn radiologisch zumeist bereits weit fortgeschritten. In einer Studie von Hüls et al. wurde die radiologische Prävalenz von EOTRH ermittelt. Insgesamt 56 % der untersuchten Pferde über 10 Jahre und 73,4 % der untersuchten Pferde über 20 Jahre zeigten mittel- bis hochgradige röntgenologische Veränderungen im Sinne eines EOTRH an den Schneidezähnen.
Klinische Symptome sind Zahnfleischentzündungen mit Rötung, punktuelle Rötungen, Zurückziehen des Zahnfleisches, Bläschenbildung, Fistel- und Wulstbildung, starke Zahnsteinbildung, Zahnlockerung (s. Abb.5,6,7a und b). Die Diagnose stellt man häufig schon anhand der typischen makroskopischen Befunde. Bei unklarem klinischem Bild und zum Abklären des Schweregrades ist es sinnvoll, intraorale Röntgenaufnahmen anzufertigen.
Beginnende klinische Anzeichen von EOTRH: punktuelle Rötungen, Zahnsteinablagerungen, Gingivaretraktion, geringgradige kolbige Auftreibungen im Zahnfleisch.
Aus: Wiebke Schröder: EOTRH Hilfestellung zur Diagnostik und Therapie, Enke Verlage/Pferdespiegel2015;3
EOTRH Bläschen- und Fistelbildung
Aus: Lehrbuch der Zahnheilkunde beim Pferd, Schattauer Verlag, 1. Auflage 2011
EOTRH, resorptiver Typ, eigenes Bildmaterial,
7a rot umrandet Fistelbildung,
7b das dazugehörige Röntgenbild
Röntgenologisch sind verbreiterte Parodontalspalten (Parodontium = Zahnhalteapparat) und knollige, hyperzementotische Umfangsvermehrungen im Bereich des Zahnfaches festzustellen. Schliesslich kommt es zu Zahnfrakturen und auch zum Zahnverlust. Resorptive Läsionen der Zahnhartsubstanzen erscheinen als unregelmäßige Aufhellungen im Zahninneren.
Schneidezähne im Oberkiefer eines Pferdes mit EOTRH vom hyperzementotischen Typ
Schneidezähne im Oberkiefer eines Pferdes mit EOTRH vom resorptiven Typ
Zahnform erhalten,
Wurzelspitze konisch,
Oberflächen unregelm./rau
Zahnform weitestgehend erhalten,
intraalveoläre Zahnanteile nicht breiter
als klinische Krone
Wurzelspitze weitestgehend konisch
Oberflächen unregelm. /rau
Zahnform verloren
Intraalveoläre Zahnanteile breiter als klinische Krone
Zahnfrakturen
Oberflächen deutlich unregelm./rau
Die Ursache für EOTRH ist noch nicht vollständig geklärt. Diskutiert werden biomechanischer Stress, sekundäre, bakterielle Besiedelung, genetische Prädisposition und systemische Faktoren. Es werden aber auch andere Ursachen in Erwägung gezogen.
Therapie
Als einzig wirksame Therapie, die zum dauerhaften Abklingen der Symptome führt, ist die Extraktion hochgradig betroffener Zähne zu nennen. Sind bereits alle Schneidezähne betroffen, sollte auch vor einer Totalextraktion des gesamten Schneidezahngebisses nicht zurückgeschreckt werden. Oft kann man danach eine deutliche Verbesserung des Allgemeinzustandes des Pferdes feststellen.
Ob eine Totalextraktion oder die Extraktion einzelner Zähne indiziert ist, muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden.